Tatsächlich ist es mir passiert: ich wurde zum Schwerverbrecher. Zumindest meinten zwei Anwälte, mit denen ich wegen der nachfolgenden Sache telefonierte, dass das, was ich tat, nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und schon “eine Hausnummer” ist. Was war passiert?
Ich hatte, irgendwann 2021, zwei Tickets für das “die ärzte”-Konzert 2022 in Köln gekauft, eins für meine Frau, eins für mich. Jetzt kam es, wie es kommen musste, ich wurde krank und konnte nicht zum Konzert. Da meine Frau nicht alleine gehen wollte, dachte ich mir, ich versteigere die Tickets flott im Internet, damit jemand anderes dort hin gehen kann. Was mir zu dem Zeitpunkt nicht klar war: das ist nicht erlaubt, denn mit solchen Tickets darf man nicht versuchen, mehr Geld zu bekommen, als sie wert sind. Ich hatte das auch nicht vor, ich wollte sie nur schnell weghaben, aber laut Anwälten steckt mit der Auktion eine Gewinnabsicht dahinter, auch wenn ein Gewinn nicht zustande kommt.
Die Tickets wurden also bei eBay versteigert, der Höchstbieter bot um die 30 Euro (der Kaufpreis der Tickets lag bei über 160 Euro). Ich gratulierte ihm, er zahlte aber trotz mehrmaliger Aufforderung nicht. Ich blieb also auf den Tickets sitzen und da es schon zu spät war, sie weiter zu verkaufen oder zu verschenken (wenn das überhaupt erlaubt ist), ging niemand zum Konzert.
Am 07. November 2022, also ein halbes Jahr nach meiner Tat, bekam ich Post von den Rechtsanwälten Schütz, die mir eine Abmahnung im Auftrag der OPM Merchandising GmbH schickte, um mich nicht nur auf mein Schwerverbrechen aufmerksam zu machen, sondern auch noch eine Unterlassungserklärung haben wollten, dazu noch eine Zahlung von 200 Euro.
Nach dem Telefonat mit zwei Anwälten, die beide meinten, dass das, was ich tat, schon richtig krass ist und ich mich auf die Zahlung der 200 Euro einlassen sollte, unterschrieb ich also die Unterlassungserklärung und zahlte das Geld.
Was kann ich und wir daraus lernen?
- Lest die AGB durch, immer. Sind sie zu lang, zu kompliziert oder zu unverständlich, sollte man sich den Kauf zwei Mal überlegen
- Überlegt, mit wem ihr Geschäfte macht (ich mache keine mehr mit der OPM Merchandising GmbH, ich habe meinen Account dort direkt löschen lassen)
- Man sollte mal nachsehen, ob die Ersteigerung oder der private Kauf von solchen Tickets nicht rechtswidrig ist. Sollte das legal sein: man kann anscheinend eine Menge Geld sparen (ich in meinem Fall bei den Tickets 130 Euro, wenn ich sie privat gekauft hätte (nochmal: sofern das legal ist, was ich nicht weiß – macht euch zuerst schlau, nicht, dass ihr abgemahnt werdet oder euch schlimmeres passiert))
- Ein Geschäftsmodell, wie RA Schütz es unter anderem betreibt, macht vermutlich mit wenig Aufwand sehr viel Geld
Und was jetzt? Das Ärzte-Konzert, auf das ich nicht gehen konnte, hat mich fast 400 Euro gekostet. Ich werde keins mehr besuchen, das Geld mit 400 Euro für CDs und ähnliches ist leider auch für lange Zeit verplant. Mit der OPM Merchandising GmbH werde ich keine Geschäft mehr machen und mit Empfehlungen für diese Firma natürlich auch zurückhalten. Noch mal als kostenlose Werbung: Rechtsanwälte Schütz aus Karlsruhe, Heidelberg, Düsseldorf und München. RA Schütz brüstet sich auf der eigenen Website damit, dass sie erfolgreich gegen den Schwarzmarkt und Zweitmarktplattformen kämpfen. Wie genau sie das meinen, seht ihr ja hier.